Die deutsch-rumänische Industrie- und Handelskammer, kurz AHK Rumänien, ist der Ansprechpartner für deutsche Unternehmen, die sich eine Niederlassung in Rumänien gründen wollen. Sie wurde am 5. September 2002 in Bukarest gegründet und fungiert somit seit fast 17 Jahren als offizielle Vertretung der deutschen Wirtschaft in Rumänien. Seitdem haben sich hier über 580 Mitgliedsunternehmen aus Deutschland und Rumänien zusammengeschlossen. Welche Aufgaben der AHK obliegen und was es sonst noch darüber zu wissen gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Ziele der AHK Rumänien
Dadurch, dass die AHK Rumänien mittlerweile seit einigen Jahren dort ansässig ist, verfügt sie über einiges an Erfahrung bezüglich des rumänischen Marktes. Zudem bilden AHK und IHK ein umfassendes globales Netzwerk, das es ermöglicht auf Kontakte aus vielen verschiedenen Ländern und somit auf große Wissensbestände zuzugreifen.
Deutschland ist ein wichtiger Handelspartner für Rumänien und das nicht erst seit dem rumänischen EU-Beitritt im Jahr 2007. Genau deshalb ist die kompetente Betreuung von Unternehmen beider Nationalitäten besonders wichtig. Dabei gilt die Unterstützung der AHK Rumänien vor allem den
klein- und mittelständischen deutschen und rumänischen Unternehmen.
Zu den Dienstleistungen der AHK Rumänien gehören:
- individuelle Markt- und Absatzberatung
- Adressrecherche und Firmenauskunft
- Geschäftspartnervermittlung
- Marktanalysen
- Investorenbetreuung
- Rechts- und Steuerauskunft
- Standortanalyse
- Immobiliensuche
- Personalsuche
- Mehrwertsteuer-Rückerstattung
- Schiedsgericht
Mitgliedschaft bei der AHK Rumänien
Mitglied bei der AHK Rumänien können Unternehmen, Handelsgesellschaften und Organisationen privaten oder öffentlichen Rechts werden. Außerdem müssen bei der Gründung sowohl die deutschen als auch die rumänischen Bestimmungen erfüllt worden sein. Dazu müssen diese einen Mitgliedsantrag ausfüllen und ihn per E-Mail oder Fax an die AHK schicken. Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 600 Euro pro Jahr, beziehungsweise 300 Euro für Mitgliedschaften, die erst ab dem 1. Juli in Kraft treten. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Jahresende. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
Rechte und Pflichten der AHK Rumänien
Der wohl bedeutendste Vorteil der Mitgliedschaft bei der AHK Rumänien besteht darin, dass diese die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber offiziellen Stellen der Länder vertritt, um die wirtschaftlichen Bedingungen für die Unternehmen so günstig wie möglich zu gestalten. Zusätzlich bilden die Mitgliedsunternehmen auch Arbeitsgruppen, die sich gegenseitig ein umfangreiches Fachwissen in verschiedensten Bereichen zur Verfügung stellen können.
Die AHK bietet auch verschiedene Dienstleistungen für ihre Mitglieder an.
Selbstverständlich haben die Mitglieder der AHK Rumänien auch Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es zum Beispiel, dass sie die AHK bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen muss. Die Satzung und Gründungsurkunde der Kammer ist einzuhalten und die Beschlüsse der Kammerorgane sind zu befolgen. Außerdem sind wie bereits erwähnt die Jahresbeiträge zu entrichten.